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2G in Sporthallen - Konkretisierung

Guten Morgen liebe RBK’ler,

ich möchte meine Mail von gestern konkretisieren:

  1. Gemäß Corona-Schutzverordnung gilt 2G für Jugendliche ab 16 Jahren. Dies hatte ich gestern nicht erwähnt, da wir im RBK aktuell nur eine Seniorenliga spielen. Die Jugend folgt bekanntlich erst in 2022.
  2. Stand jetzt gilt 2G nicht für Trainer, da der RBK keine eigene Regelung in seiner Ausschreibung hat. Dies wird sich ggf. nach den Beratungen im Vorstand ändern. Solange gilt aber selbstverständlich B.9.3.4 der WBV-Ausschreibung.

Bzgl. der Trainer ist meine (persönliche) Meinung, dass wir auf Kreisligaebene keine Coaches haben, die dies als berufliche Tätigkeit sehen. Sonst käme eine Reduktion von 3G auf 2G einem Berufsverbot gleich.

Daher möchte ich euch aber auch hier einmal um Rückmeldung bitten, damit wir dies in unseren Beratungen berücksichtigen können. Gibt es einen Verein oder Coach, der der Meinung ist, dass der Trainer in der Kreisliga einen Beruf ausübt?

Bei Fragen immer fragen ;)

Mit sportlichen Grüßen,

Marcel Bläsing
Kassenwart des RBK